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   LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92   

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https://dejure.org/1993,2832
LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92 (https://dejure.org/1993,2832)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.1993 - 6 Sa 36/92 (https://dejure.org/1993,2832)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 6 Sa 36/92 (https://dejure.org/1993,2832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Anl. I, Kap. XIX, Sachgeb. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 3
    Neue Bundesländer: Änderungskündigung gegenüber Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strukturveränderungen; Anderweitige Verwendungsmöglichkeit; Änderung des Arbeitsvertrages ; Änderungskündigung; Änderung der Arbeitsbedingungen; Ausübung des Direktionsrechts; Änderungsangebot unter Vorbehalt; Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 477
  • BB 1993, 1661
  • DB 1993, 1676
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92
    Nimmt dagegen der betroffene Arbeitnehmer das Angebot der anderweitigen Verwendung unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung an, so setzt die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen im wesentlichen nur die Unmöglichkeit der bisherigen Verwendung wegen der ersatzlosen Auflösung der bisherigen Beschäftigungsstelle oder wegen deren Verschmelzung, Eingliederung oder wesentlichen Änderung im Aufbau voraus; dagegen ist die Wirksamkeit der Änderung nicht auch noch an § 1 KSchG zu messen (vgl. für die Beendigungskündigung BAG v. 24.9.1992 - 8 AZR 557/91 -).

    242 BGB ist jedoch zu beachten (vgl. BAG v. 24.9.1992 - 8 AZR 557/91 -).

  • LAG Berlin, 29.05.1992 - 6 Sa 22/92

    Kündigung: Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92
    Auch die Versetzung im Wege der Änderungskündigung ist unwirksam, wenn sie im Widerspruch zu Treu und Glauben erfolgt; soweit eine Auswahlentscheidung zu treffen ist, darf sie soziale Belange jedenfalls bei gravierenden Unterschieden in der sozialen Schutzwürdigkeit nicht völlig außer Acht lassen, um nicht unbillig zu sein und gegen Treu und Glauben zu verstoßen (ähnlich LAG Berlin v. 29.5.1992 - 6 Sa 22/92 -).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Unverhältnismäßig wäre allenfalls das Element der Kündigung, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (ebenso LAG Chemnitz Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 Sa 36/92 - NJ 1993, 477; vgl. auch Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 71; a.A. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 106 a).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Unverhältnismäßig kann danach allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - aaO; LAG Chemnitz Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 Sa 36/92 - NJ 1993, 477; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 71; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. August 1996 - 11 (5) Sa 1204/95 - n.v.; a.A. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 106 a; Enderlein, Anm. zu BAG AP Nr. 36 und 37 zu § 2 KSchG 1969 mit Darstellung des Streitstandes; LAG Köln Urteil vom 20. April 1994 - 2 Sa 1180/93 - n.v.; jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 30.03.1995 - 11 Sa 683/94

    Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Ordnungsgemäße Beteiligung des

    Der Arbeitgeber ist im Fall einer Bedarfskündigung nach den genannten Bestimmungen des Einigungsvertrages also auch nicht an die Grundsätze der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG gebunden; zu beachten ist jedoch § 242 BGB (BAG, Urteil v. 24.09.1992 - 8 AZR 557/91 - aaO.; Urteil v. 19.01.1995 - 8 AZR 914/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen), d. h. die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers darf die sozialen Belange jedenfalls bei gravierenden Unterschieden in der sozialen Schutzwürdigkeit nicht völlig außer acht lassen, um nicht unbillig zu sein und gegen Treu und Glauben zu verstoßen (LAG Chemnitz v. 04.05.1992 - 6 Sa 36/92 - BAG, Urteil v. 19.01.1995 - 8 AZR 914/93 - aaO.).
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